Der Führerschein-Sehtest muss von einer "amtlich anerkannten Sehteststelle" durchgeführt werden. Runge Optik & Hörakustik in Nürtingen ist als Augenoptiker-Meisterbetrieb zur Durchführung von Sehtests nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV) berechtigt.
Für Führerschein-Sehtests gibt es je nach Führerscheinklassen https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/klassen/ueberblick/ unterschiedlich hohe Anforderungen. Die Erwartungen an das Sehvermögen sind in Anlage 6 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt. https://www.gesetze-iminternet.de/fev_2010/anlage_6.html
Für die Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L oder T müssen Führerscheinbewerber einen Sehtest bestehen. Sobald die Sehtest-Bescheinigung bei der Führerscheinstelle vorliegt und damit die notwendige Mindestsehschärfe nachgewiesen ist, kann die Führerscheinprüfung abgelegt werden. Wurde der Sehtest nicht bestanden, ist eine augenärztliche Untersuchung erforderlich.
Führerscheinbewerber für die Fahrklassen C, C1, CE, C1E, D, D1 oder D1E sowie für den Personenbeförderungsschein müssen in jedem Fall eine augenärztliche Untersuchung nachweisen. Diese Untersuchung umfasst neben dem Sehtest eine Prüfung des Gesichtsfelds, des räumlichen Sehens, der Augenbeweglichkeit, des Dämmerungssehens, der Blendungsempfindlichkeit und des Farbensehens.
Gerne können Sie einen Termin für den Führerschein-Sehtest bei uns vereinbaren.
Die Geschäftsräume von Runge Optik & Hörakustik liegen im Zentrum der Altstadt von Nürtingen, in der Nähe des Parkhauses beim Rathaus, und sind über die B313 und B297 gut zu erreichen.
Marktstraße 13
72622 Nürtingen